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Selbstverteidigung
Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet [1].
Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum usw., setzt sich
fort über Beleidigungen, Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen. Dabei ist jedoch immer die Ausübung
von Macht das Ziel des Täters [2].
Die weit überwiegende Anzahl solcher Angriffe wird nicht von Fremden, sondern von Bekannten (z.B. Schulkameraden, Verwandte, Ehepartner usw.) verübt [3].
Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von Selbstbehauptung (als Substantiv zu sich behaupten) [4].
Auch völkerrechtlich wird der Begriff teilweise benutzt, so bei dem Krieg gegen den Terror der USA, gilt hier aber als umstritten.
Vermeidung
Es existiert eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung der beschriebenen Angriffe, die z.B. in Einrichtungen der Familienbildung, Volkshochschulen usw.
erlernt werden können. Hier nur einige Beispiele: Wenn Kinder nicht zu Fremden ins Auto steigen und die Haustür nicht öffnen wenn es schellt usw.,
dann vermeiden sie potentiell gefährliche Situationen. Ebenso handelt, wer um gewisse Menschengruppen lieber einen Bogen macht, "Abkürzungen" durch
menschenleere Gegenden vermeidet, sich nicht verbal provozieren lässt usw.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Tatsache, dass die meisten Täter erfolgreich sein wollen, das heißt also, nicht "erwischt"
werden wollen. Täter wollen ihr Opfer isolieren, also vom Schutz der Anderen abschneiden, eine wirksame Selbstverteidigung ist daher das
Öffentlichmachen des Verbrechens. Darauf beruhen viele Methoden zur Vermeidung durch Abschreckung. Dazu gehört,
in der Öffentlichkeit nicht hilflos oder überängstlich zu wirken, sondern durch das Auftreten zu vermitteln, sich im
Zweifelsfall helfen zu können. Wenn Kinder nicht alleine, sondern mit Freunden zur Schule gehen; wenn sie auch auf dem Pausenhof nicht
alleine oder in schwer einsehbaren Ecken sich aufhalten, sondern in der Nähe der Aufsicht, schrecken sie mögliche Angreifer ab.
Abwehr
Die Abwehr eines Angriffes wird erforderlich, wenn Vermeidung und Abschreckung nicht funktioniert haben,
sowie in Situationen, die nicht durch die Polizei oder Rechtsanwälte geregelt werden können.
Zu unterscheiden sind zwei Fälle:
Der Angreifer ist ein Fremder, es handelt sich um einen einmaligen, akuten Angriff. Dann ist das wichtigste Ziel,
Hilfe zu bekommen und die Situation entweder zu beenden oder ihr zu entkommen.
Der Angreifer ist ein Bekannter oder Verwandter, der Angriff kann auch über einen längeren Zeitraum andauern.
Hier ist Entkommen auf Dauer keine Lösung.
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